Neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ –Hauptinhalt und Schlüsselinformationen

Neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ –Hauptinhalt und Schlüsselinformationen

Neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ – Antragstellung ab dem 26.09.2023 möglich

Ab sofort gibt es eine neue Förderung für Besitzer von Elektroautos: „Solarstrom für Elektroautos“. Mit dieser Förderung sollen Besitzer von Elektroautos dazu ermutigt werden, ihre Fahrzeuge mit Solarstrom aufzuladen. Das Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor zu erhöhen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Die Förderung beinhaltet eine finanzielle Unterstützung für den Kauf und die Installation von Solaranlagen sowie für die Anschaffung von Ladestationen für Elektroautos. Die Förderhöhe variiert je nach Bundesland und kann bis zu 50 Prozent der Investitionskosten betragen.

Um von der Förderung profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So muss die Solaranlage beispielsweise eine Mindestleistung aufweisen und die Ladestation muss mit erneuerbarem Strom betrieben werden.

Die Förderung ist zunächst befristet bis zum Ende des Jahres 2022. Weitere Informationen sowie die genauen Förderrichtlinien sind auf den Websites der jeweiligen Bundesländer zu finden.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus den bereitgestellten Inhalten:

Offizieller Informationslink: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Solarstrom-f%C3%BCr-Elektroautos-(442)/

• Mit dieser Förderung wird die Anschaffung und Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und stationären Solarspeichern in privaten Wohngebäuden gefördert.

• Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, Ladeinfrastruktur zu Hause aufzubauen und selbst erzeugten Solarstrom aus ihrer privaten Photovoltaikanlage zum Laden ihres Elektroautos zu nutzen.

 



• Die Förderung umfasst den Kauf und die Installation eines kompletten Systems bestehend aus:

  • Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung
  • Solarspeicher mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität
  • Nicht öffentliche Ladestation mit mindestens 11 kW Ladeleistung
• Der Antragsteller muss Eigentümer des Wohngebäudes sein und mindestens eine der Wohnungen muss vom Antragsteller als Haupt- oder Alleinwohnsitz bewohnt werden.

• Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der nach Abschluss des Projekts und erfolgreicher Prüfung der Förderfähigkeit auf das Bankkonto des Antragstellers überwiesen wird.

• Die Förderhöhe richtet sich nach der Leistung der Photovoltaikanlage, des Solarspeichers und der Ladestation:
  • Bis zu 6.000 € für die Photovoltaikanlage
  • Bis zu 3.000 € für den Solarspeicher
  • 600 € für die Ladestation

Für bidirektionale Ladestationen gibt es einen Innovationsbonus von 600 Euro
• Ein Elektrofahrzeug muss zum Zeitpunkt der Antragstellung angemeldet bzw. fest bestellt sein und mindestens 3 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage genutzt werden.

• Die Anlage muss allen technischen Anforderungen, Sicherheitsstandards und gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

  • Bild zitiert vom ADAC
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